Ratenkredit

Ein Ratenkredit muss nicht zweckbestimmt eingesetzt werden. Das heißt: Der Kunde muss der Bank nicht beweisen, wofür er den Kredit verwendet. Dem Kreditnehmer ist somit bei der Kreditaufnahme in der Bank ermöglicht, den Kredit zur Bezahlung einer Wohnungseinrichtung, zum Kauf eines Autos, oder für die Finanzierung des neuen PC einzusetzen.

Trotzdem wird der Kunde bei jedem Gespräch zum Kreditantrag aber immer gefragt, wofür er den Kredit benötigt. Dies wird vom Bankberater im Antrag festgestellt. Die hier getätigten Angaben haben an sich zwar keine Einflüsse auf die Kreditgenehmigung. Die Kreditgenehmigung ist auch dann positiv, wenn mit dem beantragten Kredit jedoch andere Kredite umgeschuldet werden.

Neben der Kreditvergabe bei den Banken wächst auch die Finanzierung von Waren im Handel in jedem Jahr weiter. Nicht nur junge Leute nehmen hier die Angebote der Geschäfte in Anspruch, sondern auch ältere Menschen können sich so ihre Wünsche erfüllen. Aus diesem Grunde entscheiden sich Kunden immer häufiger, bestimmte Waren nicht mehr bar zu bezahlen, sondern einfach durch einen Kredit zu finanzieren.

Im Gegensatz zum Kredit bei der Bank sind die Kredite des Händlers in jedem Fall zweckgebunden. Hier gibt es keine Möglichkeit der Kreditumschuldung oder gar der Auszahlung des Kreditbetrages.

Die Umschuldung von Dispositionskrediten ist auch eine gute Möglichkeit, Ratenkredite zu verwenden. Diese sind wegen ihrer fehlenden Rückführung sowie der vierteljährlichen Zinsbelastung für viele Kunden nicht eindeutig. Ausserdem liegen die Zinssätze in fast allen Fällen bei über 10% p.a. Der Ratenkredit ermöglicht dem Kunden die Rückzahlung der Kreditschuld durch die Zahlung monatlicher Beträge, was die Übersichtlichkeit deutlich erhöht.